Viel Spaß, aber denken Sie an die Regeln!

Viel Spaß, aber beachten Sie die Regeln! Wie und wo Sie mit dem Roller, Skateboard oder Rollschuhen fahren dürfen.

Am 20. Mai 2021 trat in Polen eine Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kraft, die zum ersten Mal in der Geschichte den Rechtsstatus sowohl elektrisch als auch muskelbetriebener Fahrzeuge regelt, die für die Fortbewegung auf öffentlichen Straßen bestimmt sind.


Wenn die obigen Informationen Sie verwirren und verunsichern, bleiben Sie dran. Wir erklären Ihnen alles, was Sie wissen müssen, egal ob Sie mit dem Rad, zu Fuß oder mit dem Roller unterwegs sind.

„Geräte“ – jetzt neu definiert

Als Elektroroller bezeichnet man ein zweiachsiges, elektrisch betriebenes Fahrzeug mit Lenkstange, ohne Sitz und Pedale, das ausschließlich vom Fahrer des Fahrzeugs gesteuert wird.

Ein persönliches Transportmittel ist jedes elektrisch betriebene Fahrzeug (mit Ausnahme eines Elektrorollers), das weder Sitz noch Pedale hat und strukturell so konzipiert ist, dass es ausschließlich vom Fahrer des Fahrzeugs bewegt wird (z. B. ein elektrisches Skateboard oder ein elektrisches selbstbalancierendes Gerät).

Sie denken vielleicht: „Okay, aber was betrifft mich das? Nichts Neues, nur ein komisch klingender Rechtsbegriff, oder?“ Falsch! Lesen Sie weiter! Neue Regeln bedeuten tatsächlich mehr Sicherheit für alle, und Sie wissen bereits, dass Sicherheit unsere Priorität ist!

Mobilitätsunterstützende Geräte – mit passendem Akronym: MAD … denn man muss VERRÜCKT sein, um beim Fahren gegen das Gesetz zu verstoßen! :)

Auf Gehwegen und/oder Fußgängerwegen muss die Geschwindigkeit eines MAD an die eines Fußgängers angepasst werden. Ein MAD-Benutzer muss Fußgängern Vorfahrt gewähren und darf sie in ihrer normalen Bewegung nicht behindern. Auf allen Radwegen fließt der Verkehr auf der rechten Seite. Zum Überqueren der Straße können Sie entweder einen Fahrradüberweg oder einen Fußgängerüberweg benutzen.

Einschränkungen: Für die Nutzung von MAD, wie z. B. Rollschuhlaufen, gibt es keine Altersbeschränkung und es sind keine besonderen Qualifikationen erforderlich.

Straßen, auf denen Sie ein MAD verwenden können:

  • Ein Bürgersteig
  • Ein ausgewiesener Fußgängerweg
  • Ein Radweg

Beim Einsatz einer MAD müssen Sie folgendes beachten:

  • Bewegen Sie sich mit einer Geschwindigkeit, die die Kontrolle über das Gerät gewährleistet, und berücksichtigen Sie dabei alle Bedingungen, unter denen die Bewegung erfolgt.
  • Halten Sie einen sicheren Abstand zu vorbeifahrenden und überholenden Fahrzeugen, anderen Verkehrsteilnehmern und Hindernissen.
  • Stellen Sie sicher, dass vor dem Überholen genügend Platz vorhanden ist, um Ihr Manöver abzuschließen, ohne die Bewegung anderer zu behindern.
  • Seien Sie äußerst vorsichtig, wenn Sie sich einem Fußgängerüberweg nähern, und geben Sie den Fußgängern auf dem Überweg Vorrang.

Bei der Verwendung eines MAD ist Ihnen Folgendes nicht gestattet:

  • Bewegen Sie sich unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen.
  • Transportieren Sie eine andere Person, ein Tier oder eine Fracht.
  • Abschleppen oder von einem anderen Fahrzeug abgeschleppt werden.
  • Bewegen Sie sich rückwärts.

Elektroroller

Beim Fahren mit einem E-Scooter sollten Sie den Radweg bzw. Radstreifen benutzen und Fußgängern auf Rad- und Gehwegen Vorrang gewähren.

Einschränkungen: Für das Fahren eines Elektrorollers ist ein Führerschein erforderlich. Dies können folgende sein: ein Fahrradführerschein (erinnern Sie sich noch daran?) für Minderjährige oder ein Führerschein der folgenden Kategorien: AM, A1, B1 oder T – für Personen unter 18 Jahren. Kinder unter 10 Jahren sollten (und dürfen!) nicht mit einem Elektroroller oder einem persönlichen Transportmittel auf einer Straße fahren, außer in Wohngebieten unter Aufsicht eines Erwachsenen.

Straßen, auf denen Sie mit einem Elektroroller fahren können:

  • Ein Radweg oder eine Radspur – sofern diese für die Richtung ausgewiesen ist, in die Sie sich bewegen oder abbiegen.
  • Eine Straße, auf der der Fahrzeugverkehr mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h zugelassen ist und auf der es keinen separaten Radweg oder -streifen gibt – wenn die Geschwindigkeit 30 km/h überschreitet und es keinen separaten Radweg/-streifen gibt.
  • Ein Gehsteig oder ausgewiesener Fußgängerweg; ausnahmsweise, wenn der Gehsteig entlang einer Straße verläuft, auf der für andere Fahrzeuge eine Geschwindigkeit von bis zu 30 km/h zulässig ist und auf der kein separater Radweg/Fahrradstreifen vorhanden ist.

Bei der Nutzung eines Elektrorollers ist Folgendes nicht gestattet:

  • Überschreiten Sie eine Geschwindigkeit von 20 km/h.
  • Abschleppen oder von einem anderen Fahrzeug abgeschleppt werden.
  • Transportieren Sie eine andere Person, ein Tier oder eine Fracht.

Persönliche Transportmittel

Wenn Sie mit einem sogenannten persönlichen Transportmittel (sorry, hier gibt es kein lustiges Akronym!), wie etwa einem elektrischen Skateboard, fahren, müssen Sie den Radweg benutzen und auf gemeinsam genutzten Rad- und Fußwegen Fußgängern Vorrang gewähren.

Einschränkungen: Wie bei E-Scootern sind für das Führen eines „persönlichen Fortbewegungsmittels“, wie etwa eines Elektro-Skateboards, Qualifikationen wie ein Fahrradführerschein für Jugendliche oder ein Führerschein der Klassen AM, A1, B1 oder T erforderlich. Kindern unter 10 Jahren ist die Nutzung eines „persönlichen Fortbewegungsmittels“ selbstverständlich untersagt, außer in Wohngebieten unter Aufsicht Erwachsener.

Straßen, auf denen Sie ein „persönliches Transportmittel“ benutzen können:

  • Ein Radweg: wenn er für die Richtung, in die Sie sich bewegen oder abbiegen, ausgewiesen ist.
  • Ein Gehweg und/oder ein ausgewiesener Fußgängerweg: nur zulässig, wenn kein separater Radweg vorhanden ist.

Wenn Sie ein „persönliches Transportmittel“ benutzen, ist Ihnen Folgendes nicht gestattet:

  • Bewegen Sie sich schneller als 20 km/h.
  • Abschleppen oder von einem anderen Fahrzeug abgeschleppt werden.
  • Transportieren Sie eine andere Person, ein Tier oder eine Fracht.
  • Hängen Sie sich an andere Fahrzeuge an.

Parken Ihres Rollers

Keine verlassenen Roller mehr auf Gehwegen! Juhu!

Das Gesetz führt die Verpflichtung ein, einen Elektroroller nur auf dem Bürgersteig an einem dafür vorgesehenen Platz abzustellen. Wenn es keinen solchen Platz gibt, achten Sie beim Parken auf Folgendes:

  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Elektroroller möglichst nah an der äußeren Kante des Bürgersteigs und möglichst weit von der Fahrbahn entfernt steht.
  • Stellen Sie sicher, dass der Roller parallel zur Gehwegkante geparkt ist.
  • Stellen Sie sicher, dass die Breite des verbleibenden Gehwegs für Fußgänger für deren Bewegung ausreichend ist und mindestens 1,5 Meter beträgt.

Keine Gesetzlosigkeit mehr: keine Unordnung mehr! Weniger Unfälle!

Elektroroller oder „persönliche Fortbewegungsmittel“ können auf Kosten des Besitzers entfernt werden, wenn sie beispielsweise an einem Ort abgestellt sind, an dem dies nicht erlaubt ist und/oder sie den Verkehr behindern und/oder eine Gefahr für die Sicherheit anderer darstellen. Sowohl die Polizei als auch die Stadtpolizei können das Fahrzeug entfernen.

Jetzt wissen Sie, wie sich das Fahren eines Elektrorollers von dem eines normalen Rollers unterscheidet und welche Regeln und Vorschriften Sie beim Rollschuhlaufen oder Fahren eines elektrischen Skateboards beachten müssen. Hoffentlich haben wir Sie vor Unfällen und Bußgeldern bewahrt!

Gute Reise und viel Spaß!